Wir planen die Renovierung unserer 3 Schlafzimmer 2 Badezimmer NYC Wohnung in einem Aufzugsgebäude. Es verfügt derzeit über (2) nicht barrierefreie Badezimmer, von denen sich eines neben dem Hauptschlafzimmer und das andere auf dem Flur befindet (für alle Schlafzimmer und Gäste verfügbar). Müssen beide Badezimmer ADA-zugänglich sein oder können wir nur das Flurbadezimmer ADA-zugänglich machen? Der ADA-Code spricht dies nicht speziell an... jede Eingabe wäre dankbar.
Die ADA ist nicht verpflichtet und individuell, ihren Wohnsitz zugänglich zu machen. Sie können dies tun, wenn Sie möchten. Auf der anderen Seite ist der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verpflichtet, innerhalb seines Komplexes eine bestimmte Anzahl barrierefreier Einheiten bereitzustellen.
Eine barrierefreie Wohnung kann einen höheren Marktwert haben oder auch nicht. Zum Beispiel haben Kinder Schwierigkeiten, behindertengerechte Toiletten zu benutzen, weil sie 18" bis 20" hoch sind. Viele Leute fühlen sich nicht wohl mit behindertengerechten Theken, die 2" kürzer sind als Standard-Theken (Geschirrspüler passen nicht darunter). Umgekehrt ist die Nutzung eines nicht barrierefreien Badezimmers ein Albtraum, wenn Sie behindert sind. Ein barrierefreies Badezimmer kann bis zu 300 % mehr Stellfläche benötigen als ein Standardbad. Wenn Sie die Wohnung als "ADA barrierefrei" vermieten oder verkaufen, haften Sie möglicherweise dafür, dass die gesamte Wohnung vollständig ADA-konform ist. Schließlich erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Bauamt, NYC hat seltsame Vorschriften, die Sie nirgendwo anders finden.
Danke für die Info...du hast mit beiden Accounts recht. 1) Außerhalb von New York City muss ich meine Residenz nicht nach den ADA-Richtlinien bauen/renovieren, und 2) NYC hat andere Vorschriften.
Nach NYC-Bauordnung (Local Law 58) müssen renovierte Wohnungen in Aufzugsgebäuden auf ADA-Code gebracht werden. Dies bedeutet, dass Sie einen zugänglichen Badezimmerraum zur Verfügung stellen müssen. Ich hätte in meiner Frage konkreter sein sollen. Was ich suche ist, ob für den ADA-Code (1) ein barrierefreies Bad, das allen Wohnungsbewohnern über einen barrierefreien Flur zur Verfügung steht, ausreichen würde. Da Geld und Platz knapp sind, müssen wir lieber nur einen zur Verfügung stellen. Darf ich sagen, dass ich mit der Bereitstellung eines barrierefreien Badezimmers meiner Verpflichtung nachgekommen bin, gleichberechtigten Zugang zu Toiletten für Behinderte bereitzustellen?